Seit über zehn Jahren beschäftigen wir, die Firma Uni ROKA Berlin GmbH, uns mit der Entsorgung von Fettabscheidern. Unsere Kunden sind überwiegend gastronomische Betriebe wie Restaurants, Hotels, Kantinen, Metzgereien und Bowlingcenter.
Darüber hinaus gehören auch Großküche von Senioren- und Pflegeheimen zu unseren geschätzten Kunden. Unser Wirkungskreis erstreckt sich über ganz Berlin und Umland. Neben der Entsorgung von Fettabscheidern bieten wir weitere Leistungen wie die Rohrreinigung an. Informieren Sie sich gerne auf unserer Webseite über unser gesamtes Portfolio.
Betreffend dem Fettabscheider besteht die Pflicht, ein Betriebstagebuch zu führen. Monatlich muss der Fettabscheider geleert und mit frischem Wasser befüllt werden.
Einmal im Halbjahr muss der Fettabscheider durch einen Fachbetrieb geprüft werden.
Im Turnus von 5 Jahren ist eine Prüfung auf Dichtigkeit zwingend fällig.
Regelmäßiges und rechtzeitiges Reinigen der Fettabscheider und der Schlammfangbehälter bewahrt vor unangenehmen Überraschungen, zu denen Gerüche und Verstopfungen der Anbindungsleitungen gehören. Durch solche Beeinträchtigungen können sich die Arbeitsabläufe sehr verzögern.
Um Belästigungen durch Gerüche, mögliche Umweltbelastungen und Funktionsstörungen Ihrer Fettabscheideranlage zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die Abstände zwischen Wartung und Entsorgung klar definiert. Festgelegt sind diese Definitionen in den DIN-Normen DIN EN 1825-2 und DIN 4040-100.
Hiernach sind Abscheider und Schlammfang mindestens einmal pro Monat, besser alle zwei Wochen, vollständig zu entleeren und zu reinigen.
Des Weiteren müssen die folgenden Vorschriften eingehalten werden:
Wir bieten unseren Kunden Sanierungen ihrer Fettabscheider an. Falls innerhalb der alle 5 Jahre stattfindenden Inspektion oder bei der Dichtigkeitsprüfung Mängel bemerkt werden, bieten wir Sanierungsmöglichkeiten an, damit unsere Kunden wieder so schnell wie möglich in den normalen Betrieb zurückkehren können.
Wir übernehmen auch einen Neubau von Fettabscheidern inklusive der Schachtanlagen und der Infrastruktur für die Zuleitungen.
Fettabscheider werden immer gebraucht, wenn organische Öle und Fette vom Abwasser fernzuhalten sind. Das betrifft zum Beispiel folgende industrielle und gewerbliche Betriebe:
Den Einbau eines Fettabscheiders werden Sie als Mieter zahlen müssen. Es handelt sich hier um eine Anlage, die Sie als Mieter für den Betrieb ihre Unternehmens benötigen. Der Vermieter stellt nur die Räumlichkeiten zur Verfügung. Vermietet der Vermieter beispielsweise nur an Gastrounternehmen, können sie bei einer langfristigen Nutzung eventuell einen Einbau und/oder Bereitstellung eines Fettabscheiders aushandeln.
Je nach Bauart und Nutzung müssen Fettabscheider in der Regel nach 14 Tage bis einem Monat geleert und gereinigt werden. Bei der Entsorgung der Fette und Öle ist die Anlage auf ihre Funktionsfähigkeit und Mängel zu kontrollieren.
Fettabscheider sind immer dann Pflicht, wenn bei betrieblichen Abläufen Fette und Öle ins Abwasser gelangen können.
Kommen Fette und Öle ins Abwasser, führen sie zu hartnäckigen Ablagerungen in den Abwasserleitungen und stören den Betrieb von Kläranlagen. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Landeswassergesetz und die kommunalen Abwassersatzungen sowie die Indirekteinleiter-Verordnung regeln, wer zum Einbau von Fettabscheidern verpflichtet ist.
Es sollten alle Betriebe, in denen fetthaltiges Wasser anfällt, einen Fettabscheider einsetzen. Verpflichtend sind Fettabscheider beispielsweise für Großküchen, Kantinen, der Gastronomie, Hotels, Raststätten, Metzgereien und Seniorenheime sowie Unternehmen der Lebensmittelindustrie.
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